Studium Ratgeber - Der Weg zum Erfolg
  Bafög
 

Studium ohne Geldsorgen – davon träumen die meisten Studenten. Die Realität sieht aber oft anders aus: Um einigermaßen gut durch die freiwilligen Lehrjahre zu kommen, müssen sich die meisten Studierenden permanent Gedanken machen, wie sie das nötige Geld auftreiben.Eine Finanzierungsmöglichkeit, die man auf keinen Fall außer Acht lassen sollte ist das zinslose Staatsdarlehen BAföG
(Bundesausbildungsförderungsgesetz).

BAföG-Empfänger beziehen monatlich Geld vom Staat, wovon sie später nur die Hälfte wieder zurückzahlen müssen. Damit soll jungen Menschen die Möglichkeit gegeben werden, eine qualifizierte Ausbildung zu erhalten – unabhängig der sozialen und wirtschaftlichen Situation. Für

Studenten

, die während des

Studiums

einen eigenen Haushalt führen, hat man einen Bedarfssatz von 466 Euro monatlich errechnet (377 Euro, wenn man bei den Eltern wohnt).

Wer bekommt BAföG?

BAföG wendet sich in erster Linie an deutsche Studierende, kann jedoch unter bestimmten Umständen auch an Ausländer ausbezahlt werden. Die jeweilige Ausbildung muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden. Den Antrag können sowohl die Auszubildenden selbst (nach Vollendung des 15. Lebensjahres) oder deren gesetzliche Vertreter stellen. Ob man eine Ausbildungsförderung bekommt oder nicht, hängt vom Einkommen der Eltern ab. Die Höhe der BAföG-Förderung wird individuell berechnet. Der Höchstsatz unter Berücksichtigung aller Zuschläge liegt derzeit bei 585 €/Monat. Im Einzelfall wird von dem jeweils Maßgeblichen Bedarfssatz (also z.B. 466 €) das eigne Einkommen und Vermögen, das des Ehegatten und das Einkommen der Eltern anteilig abgezogen. Reicht das eigene Vermögen oder das des Ehegatten nicht zur Deckung des Bedarfs aus, so muss auch das Einkommen der Eltern herangezogen werden. Wenn die Belastung für Eltern bzw. Ehegatten nicht mehr zumutbar ist, tritt das BAföG in Kraft.

BAföG und Nebenjob

BAföG-Bezug und ein Nebenjob schließen sich zum Glück nicht von vorn herein aus: Wer sich zur BAföG-Leistung noch etwas hinzu verdienen möchte, kann das bis zu einer Einkommenshöhe von 350 € monatlich tun. Denn bis zu diesem Betrag bleiben Einkünfte des Studierenden aus einer Nebentätigkeit anrechnungsfrei – beeinflussen also nicht die Höhe der Förderung. Es handelt sich um einen Durchschnittsbetrag, das heißt Einkommen über 350 € im einen Monat kann durch entsprechend niedrigeres Einkommen im nächsten Monat ausgeglichen werden.

Was passiert mit dem Ersparten?

Geld auf die Seite zu legen ist sinnvoll. Fragt sich nur, wofür man es auf die Seite gelegt hat. Denn wenn es für einen anderen Zweck als die Finanzierung des Studiums gedacht war, so haben BAföG-Antragssteller das Nachsehen: Bis auf eine Rücklage von 5.200 Euro wird Vermögen vollständig zur Studienfinanzierung angerechnet. Bei Verheirateten erhöht sich dieser Freibetrag um 1.800 Euro für den Ehegatten und nochmals um 1.800 Euro je Kind.

Rückzahlung des Bafögs

Rückzahlung des Darlehens – kein Grund zur Sorge: Aufgrund der Begrenzung der Rückzahlungssumme (maximal 10.000 Euro) und der Erlassmöglichkeiten (Erwerbslosigkeit etc.) gibt es hier kaum Schwierigkeiten. „Geschenktes Geld“ ist also immer dabei! Und zinsfrei ist das Darlehen ohnehin. Wohin muss ich mich wenden? Die Formblätter erhält man bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung sowie im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de. Für die Bearbeitung der Anträge ist im Falle von Studierenden das Studentenwerk der jeweiligen Hochschule zuständig.


 
   
 
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